Urlaub und Auszeit für pflegende Angehörige

Kurzzeit- und Verhinderungspflege pflege direkt am See

Manchmal darf man sich zurücklehnen, loslassen, auftanken. Wenn Sie als pflegender Angehöriger eine persönliche Auszeit benötigen – sei es für einen wohlverdienten Urlaub, berufliche Verpflichtungen oder zur eigenen Erholung – stehen wir Ihnen mit unserer Verhinderungspflege zur Seite. Wir übernehmen die liebevolle Betreuung Ihrer Angehörigen – professionell, diskret und in einem Umfeld, das Ruhe, Sicherheit und Lebensqualität ausstrahlt.

Zusätzlich zur Verhinderungspflege bieten wir im aiutanda Lebenspark „Am Zwenkauer See“ auch Kurzzeitpflege an – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei vorübergehend erhöhtem Pflegebedarf. Unsere Kurzzeitpflege richtet sich an Menschen, die für einen begrenzten Zeitraum auf stationäre Betreuung angewiesen sind, um wieder zu Kräften zu kommen oder eine Übergangslösung zu finden.

Unsere stilvoll eingerichteten Pflegeapartments bieten Rückzugsorte mit Privatsphäre und Komfort. Gleichzeitig laden großzügige Gemeinschaftsräume zum Austausch und Miteinander ein – mit Blick auf den See, inmitten einer naturnahen Umgebung.

Dank der Kombination aus medizinischer Versorgung, aktivierender Betreuung und herzlicher Atmosphäre fühlen sich unsere Gäste auch bei einem temporären Aufenthalt sicher und gut aufgehoben.

Exklusive
Lage

Individuelle
Pflegeleistungen

Komfortables
Wohnen

Nähe
zum Hafen

Sorglos durchatmen – wir kümmern uns

Für wen eignet sich die Verhinderungspflege?

Dieses Angebot richtet sich an Personen, die eine hochwertige und verlässliche Betreuung für ihre Angehörigen wünschen – sei es während eines Urlaubs, einer Geschäftsreise oder einfach für einen Moment der Entlastung.

Wir gestalten diese Zeit individuell, mit dem Fokus auf Würde und Wohlbefinden. Gerne beraten wir Sie persönlich.

Was ist Verhinderungspflege – und wann kann ich sie nutzen?
Verhinderungspflege springt ein, wenn die Hauptpflegeperson z. B. durch Krankheit, Urlaub oder Termine verhindert ist. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und dass die pflegende Person den oder die Pflegebedürftige seit mindestens 6 Monaten betreut hat. Die Pflege übernimmt in dieser Zeit ein professioneller Dienst – wie z. B. wir von aiutanda Süd-Ost.
Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete, stationäre Pflege – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Sie eignet sich, wenn vorübergehend keine Pflege zu Hause möglich ist. Wir bieten diese Form der Pflege in einem sicheren Umfeld mit professioneller Betreuung und sozialer Einbindung.

Die Pflegekasse stellt aktuell (Stand 2025) jährlich:

• 1.774 € für Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen)
• 1.774 € für Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen) zur Verfügung.

Unter bestimmten Bedingungen können die Beträge sogar kombiniert werden. Wir beraten Sie gern individuell zu den Möglichkeiten.

Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. Gern unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung oder übernehmen diesen Schritt gemeinsam mit Ihnen. Bei Bedarf helfen wir auch bei der Einordnung des Pflegegrads.
Die Kosten hängen vom Pflegeaufwand, der Dauer und den gewünschten Leistungen ab. Ein Großteil kann über die Pflegekasse abgerechnet werden. In einem persönlichen Gespräch erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot – transparent, fair und verständlich.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kurzzeit- & Verhinderungspflege

Fragen zur Kurzzeit- & Verhinderungspflege

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Betreutes Wohnen

Persönliche Beratung

Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung? Unsere Pflegeexpertinnen helfen Ihnen gern weiter.
Kathleen Goldmann, Ansprechpartnerin für Pflegeberatung im BKZ Zwenkau bei Leipzig, lächelt freundlich in die Kamera.