Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Pflege
Fragen zu Pflegeangeboten
An wen wende ich mich, wenn meine Angehörigen plötzlich pflegebedürftig werden?
Unsere Mitarbeiterinnen des Beratungs- und Koordinationszentrum beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich zu unseren Angeboten. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an unsere Pflegedienste zu wenden.
Wo erhalte ich Unterstützung bei Antragsverfahren (Pflegegrad, finanzielle Unterstützung, etc.)?
aiutanda Süd-Ost bietet die Möglichkeit über ein Beratungs- und Koordinationszentrum Unterstützung zu erhalten. Beratungsgespräche, Ausfüllhilfen und ein großes Netzwerk stehen Ihnen somit zur Verfügung.
Was sind die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad?
Warum finanziert die Pflegeversicherung nicht alle Kosten?
Warum steigt der Eigenanteil?
Was passiert, wenn ich meine Pflegekosten nicht mehr selbst bezahlen kann?
Kann ambulante Pflege in Anspruch genommen werden, wenn die Familie bereits Pflegeleistungen erbringt?
Welche Unterstützung erhalte ich bei Pflegegrad 1?
Was ist Betreutes Wohnen?
Wo liegt der Unterschied zum Pflegeheim?
Gibt es freie Apartments?
Zentrale Ansprechpartner sind unsere Mitarbeiterinnen des Beratungs- und Koordinationszentrum, welche Ihnen tagesaktuell Auskünfte über Kapazitäten geben können. Hier geht’s zum Kontakt.
Gibt es eine Warteliste?
Interessenten, die sich für unsere Leistungen, ggf. für einen späteren Zeitpunkt, interessieren, lassen sich nach erfolgter Einwilligung in unsere Interessentendatei aufnehmen. Auf diesem Wege können wir jederzeit Kontakt aufnehmen, nach den aktuellen Bedürfnissen fragen oder Veränderungen mitteilen. Über eine Interessentenliste kann man sich beispielsweise für eine bestimmte Wohnung vermerken lassen. Oftmals erfolgt jedoch eine Belegung aus einer akuten Versorgungssituation heraus.
Welche Dienstleistungen werden im Betreuten Wohnen angeboten?
Ab welchem Pflegegrad darf man in ein Betreutes Wohnen einziehen?
Muss ich ausziehen, wenn sich der Pflegebedarf erhöht?
Wer kommt für die Kosten des Betreuten Wohnens auf?
Wird eine Versorgung in der Nacht gewährleistet?
Sind die Zimmer im Betreuten Wohnen möbliert?
Bietet Betreutes Wohnen soziale Aktivitäten und Gemeinschaft?
Was ist Stationäre Pflege?
Wer trägt die Kosten für einen Platz im Pflegeheim?
Wie wird die Qualität in stationären Einrichtungen gewährleistet?
Welche Leistungen sind in der stationären Pflege enthalten?
Sind die Zimmer möbliert?
Was ist Tagespflege?
Welche Leistungen bietet die Tagespflege?
Wer kann die Tagespflege in Anspruch nehmen?
Wie unterscheidet sich Tagespflege von vollstationärer Pflege?
Wie finanziert sich die Tagespflege?
Welche Vorteile bietet die Tagespflege für pflegende Angehörige?
Wie gestaltet sich der Tagesablauf in einer Tagespflegeeinrichtung?
Was ist Verhinderungspflege – und wann kann ich sie nutzen?
Was versteht man unter Kurzzeitpflege?
Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse stellt aktuell (Stand 2025) jährlich:
• 1.774 € für Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen)
• 1.774 € für Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen) zur Verfügung.
Unter bestimmten Bedingungen können die Beträge sogar kombiniert werden. Wir beraten Sie gern individuell zu den Möglichkeiten.