Urlaub und Auszeit für pflegende Angehörige
Kurzzeit- und Verhinderungspflege pflege direkt am See
Manchmal darf man sich zurücklehnen, loslassen, auftanken. Wenn Sie als pflegender Angehöriger eine persönliche Auszeit benötigen – sei es für einen wohlverdienten Urlaub, berufliche Verpflichtungen oder zur eigenen Erholung – stehen wir Ihnen mit unserer Verhinderungspflege zur Seite. Wir übernehmen die liebevolle Betreuung Ihrer Angehörigen – professionell, diskret und in einem Umfeld, das Ruhe, Sicherheit und Lebensqualität ausstrahlt.
Zusätzlich zur Verhinderungspflege bieten wir im aiutanda Lebenspark „Am Zwenkauer See“ auch Kurzzeitpflege an – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei vorübergehend erhöhtem Pflegebedarf. Unsere Kurzzeitpflege richtet sich an Menschen, die für einen begrenzten Zeitraum auf stationäre Betreuung angewiesen sind, um wieder zu Kräften zu kommen oder eine Übergangslösung zu finden.
Unsere stilvoll eingerichteten Pflegeapartments bieten Rückzugsorte mit Privatsphäre und Komfort. Gleichzeitig laden großzügige Gemeinschaftsräume zum Austausch und Miteinander ein – mit Blick auf den See, inmitten einer naturnahen Umgebung.
Dank der Kombination aus medizinischer Versorgung, aktivierender Betreuung und herzlicher Atmosphäre fühlen sich unsere Gäste auch bei einem temporären Aufenthalt sicher und gut aufgehoben.
- ab Einstufung in Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- stilvoll eingerichtete, barrierefreie Zimmer mit Weitblick
- persönliche Begleitung durch ein einfühlsames Pflegeteam
- Zugang zu allen Serviceleistungen des Betreuten Wohnens
Exklusive
Lage
Individuelle
Pflegeleistungen
Komfortables
Wohnen
Nähe
zum Hafen

Sorglos durchatmen – wir kümmern uns
Für wen eignet sich die Verhinderungspflege?
Dieses Angebot richtet sich an Personen, die eine hochwertige und verlässliche Betreuung für ihre Angehörigen wünschen – sei es während eines Urlaubs, einer Geschäftsreise oder einfach für einen Moment der Entlastung.
Wir gestalten diese Zeit individuell, mit dem Fokus auf Würde und Wohlbefinden. Gerne beraten wir Sie persönlich.
Was ist Verhinderungspflege – und wann kann ich sie nutzen?
Was versteht man unter Kurzzeitpflege?
Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse stellt aktuell (Stand 2025) jährlich:
• 1.774 € für Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen)
• 1.774 € für Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen) zur Verfügung.
Unter bestimmten Bedingungen können die Beträge sogar kombiniert werden. Wir beraten Sie gern individuell zu den Möglichkeiten.