Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Pflege

Fragen zu Pflegeangeboten

Sie haben Fragen zur Pflege, Tagespflege, stationären oder zum betreuten Wohnen? Hier finden Sie verständliche Antworten auf wichtige Themen – von der ersten Anfrage bis zur konkreten Unterstützung im Alltag. Ob es um Verhinderungspflege, stationäre Versorgung oder Leistungen bei einem Pflegegrad geht – wir helfen Ihnen dabei, Klarheit zu gewinnen und die passende Lösung zu finden. Wir wissen, dass Pflege viele neue Fragen aufwirft – sowohl für Angehörige als auch für Betroffene selbst. Deshalb möchten wir Ihnen Orientierung geben und zeigen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen – verständlich, ehrlich und ganz in Ihrer Nähe.
An wen wende ich mich, wenn meine Angehörigen plötzlich pflegebedürftig werden?

Unsere Mitarbeiterinnen des Beratungs- und Koordinationszentrum beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich zu unseren Angeboten. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an unsere Pflegedienste zu wenden.

aiutanda Süd-Ost bietet die Möglichkeit über ein Beratungs- und Koordinationszentrum Unterstützung zu erhalten. Beratungsgespräche, Ausfüllhilfen und ein großes Netzwerk stehen Ihnen somit zur Verfügung.

Als pflegebedürftig gelten Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen haben oder gesundheitlich bedingte Belastungen und somit die Anforderungen des täglichen Lebens nicht selbstständig bewältigen können. Das Einstufungsverfahren übernimmt der Medizinische Dienst. Gern begleiten wir den Prozess mit unserem Pflegeexperten.
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 nach einer langen gesellschaftlichen Debatte als Teilabsicherung des Pflegerisikos eingeführt und finanziert. Dadurch soll einerseits die finanzielle Belastung der Versicherten begrenzt werden, anderseits sollen die Lohnnebenkosten nicht über Gebühr ansteigen, um Deutschlands internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden.
Zwischen den Pflegeeinrichtungen und den Pflegekassen bzw. Sozialhilfeträgern werden regelmäßig Pflegesätze sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung vereinbart. Diese sollen es einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, ihre Personal- und Sachaufwendungen zu finanzieren und ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen. Die Verhandlungen bilden üblicherweise die allgemeinen Preis- und Lohnentwicklungen ab. Steigen also die Löhne der Pflegekräfte, steigen auch die Pflegesätze und damit auch die Eigenanteile. Ein weiterer Grund für den Kostenanstieg: Ein Teil des von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteils besteht aus den Investitionskosten. Für die Planung und die finanzielle Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sind die Bundesländer zuständig. Investitionskosten, die nicht durch Bundesländer finanziert werden, können den Pflegebedürftigen von den Einrichtungen gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Bundesregierung hat daher bereits deutlich gemacht, dass die betroffenen Bundesländer ihrer Verantwortung besser gerecht werden müssen. Darüber hinaus bilden wir als Unternehmen aus, diese Kosten werden als Ausbildungsumlage in der Abrechnung umgelegt.
Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das Einkommen (bzw. die Rentenbezüge) sowie das Vermögen nicht ausreichen, haben Pflegegebedürftige einen Anspruch auf unterschiedliche Sozialleistungen. Dazu zählen die Hilfe zur Pflege, die Grundsicherung und das Wohngeld. Der Sozialhilfeträger ist verpflichtet, die Kosten für die bedarfsgerechte ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege zu übernehmen. Die Anspruchsberechtigung und evtl. gegenzurechnende Einkommen werden im Rahmen des Antragsverfahrens vom Sozialamt im jeweiligen Landkreis überprüft. Wir unterstützen Sie gern im Rahmen der Antragstellung.
Ja, ambulante Pflege kann eine Ergänzung zur familiären Pflege sein. Oftmals benötigen Familienmitglieder eine Entlastung, und professionelle Pflegekräfte können gelegentlich oder regelmäßig einspringen, um die Angehörigen zu unterstützen.
Hilfen können Sie da bekommen, wo Sie diese gezielt benötigen. Die Pflegekasse stellt Ihnen im Pflegegrad 1 monatlich 131 Euro zur Verfügung.
Was ist Betreutes Wohnen?
Das Umfassend Betreutes Wohnen ist eine Alternative zum herkömmlichen Pflegeheim. Bei dieser Form der Unterbringung leben ältere Menschen oder Personen, die Ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können, in dafür vorgesehenen, barrierefreien Einrichtungen, in denen Sie ihren Wohnraum selbst anmieten und einrichten. Das Umfassend Betreute Wohnen vereint professionelle Pflege mit einem barrierefreien Umfeld.
Das Umfassend Betreute Wohnen ist eine ambulante Versorgungsform, da die Pflege im selbst angemieteten und nach eigenen Wünschen gestalteten Wohnraum stattfindet. Nutzen Pflegebedürftige zusätzlich das Angebot der Tagespflege, so findet die Pflege währenddessen teilstationär statt.

Zentrale Ansprechpartner sind unsere Mitarbeiterinnen des Beratungs- und Koordinationszentrum, welche Ihnen tagesaktuell Auskünfte über Kapazitäten geben können. Hier geht’s zum Kontakt.

Interessenten, die sich für unsere Leistungen, ggf. für einen späteren Zeitpunkt, interessieren, lassen sich nach erfolgter Einwilligung in unsere Interessentendatei aufnehmen. Auf diesem Wege können wir jederzeit Kontakt aufnehmen, nach den aktuellen Bedürfnissen fragen oder Veränderungen mitteilen. Über eine Interessentenliste kann man sich beispielsweise für eine bestimmte Wohnung vermerken lassen. Oftmals erfolgt jedoch eine Belegung aus einer akuten Versorgungssituation heraus. 

Unser rundum-sorglos-Paket umfasst das Angebot von täglichen Mahlzeiten bis hin zur Reinigung des Apartments oder dem Austausch einer Glühbirne. Hinzu werden Pflegeleistungen nach Bedarf gebucht.
Grundsätzlich kann jeder Mensch, mit Hilfebedarfen unsere Angebote nutzen. Damit einher geht in der Regel entweder ein bereits vorhandener Pflegegerad oder die Notwendigkeit, diesen zu beantragen, wobei wir gern behilflich sind. Zum Teil gibt es gesetzliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Welches Angebot zu dem individuellen Bedarf passt, ermitteln wir in einem Beratungsgespräch.
Nein, in diesem Fall werden die Leistungen des ambulanten Dienstes an ihren individuellen Pflege-/ Unterstützungsbedarf angepasst. Sollte eine andere Versorgungsform ab einem bestimmten Bedarf besser geeignet sein, stimmen wir das in einem gemeinsamen Gespräch ab. Grundsätzlich können Sie bis zum Pflegerad 5 in unseren Umfassend Betreuten Wohnen leben.
Die Kosten für Umfassend Betreutes Wohnen können aus verschiedenen Quellen finanziert werden, darunter Eigenmittel, Renten, Sozialleistungen, Langzeitpflegeversicherungen oder staatliche Programme. Bei uns gibt es 4 Kostenfaktoren: Miete, Serviceleistungen, Verpflegungskosten und Pflegeleistungen. Bei vorhandenem Pflegegrad finanziert die Pflegekasse diese Leistungen mit.
Ein ambulanter Pflegedienst ist zur Rufbereitschaft verpflichtet, so sind auch wir rund um die Uhr erreichbar. Hilferufe erfolgen in den meisten Fällen über den Hausnotruf, der entweder bereits in der Wohnung installiert ist oder selbst erworben werden muss. Zudem können Nachtkontrollgänge, pflegerische Leistungen und/oder Hilfe-/ Unterstützungsleistungen vertraglich auch für die Nacht vereinbart werden.
Es handelt sich bei der Vermietung um privaten Wohnraum, so ist es wie bei jedem anderen Mietverhältnis: im Wesentlichen ist die Wohnung unmöbliert und kann wie gewohnt individuell gestaltet werden. Für Akutversorgungen z.B. im Rahmen der Verhinderungspflege halten wir an den meisten Standorten einzelne, möblierte Wohnungen vor.
Ja, wir fördern soziale Interaktionen durch gemeinsame Mahlzeiten oder Festivitäten. Zusätzlich können unsere Tagespflegen besucht werden.
Was ist Stationäre Pflege?
Stationäre Pflege bezieht sich auf die Unterbringung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in Pflegeheimen. Diese Einrichtungen bieten rund um die Uhr professionelle Pflege, medizinische Versorgung und Unterstützung im Alltag.
Die Kosten für die stationäre Pflege werden durch die Pflegekasse sowie einen einrichtungsinternen Eigenanteil finanziert.
Die Qualität der stationären Pflege wird durch gesetzliche Vorgaben, Prüfungen und Zertifizierungen geregelt. Pflegeeinrichtungen unterliegen regelmäßigen Kontrollen des Medizinischen Dienstes (MD) und der Heimaufsicht.
Stationäre Pflege umfasst grundlegende Pflegeleistungen, medizinische Versorgung, Unterstützung bei der täglichen Lebensführung, Mahlzeiten, soziale Aktivitäten und je nach Bedarf auch therapeutische Maßnahmen.
Die Zimmer in unseren stationären Einrichtungen sind vollständig möbliert.
Was ist Tagespflege?
Die Tagespflege ist eine Betreuungsform für ältere Menschen oder Menschen mit Pflegebedarf, die die Angehörigen entlasten und für Sicherheit sorgen soll. Die Pflegebedürftigen verbringen dort den Tag und kehren abends in ihre häusliche Umgebung zurück.
Die Tagespflege umfasst verschiedene Leistungen, darunter pflegerische Betreuung, soziale Aktivitäten, Mahlzeiten und therapeutische Angebote. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern und Angehörige zu entlasten.
Die Tagespflege richtet sich an ältere Menschen, die tagsüber Unterstützung und Betreuung benötigen, aber abends wieder nach Hause zurückkehren können. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Pflegebedarf können ab dem Pflegegrad 2 von der Tagespflege profitieren.
Tagespflege bietet eine alternative Betreuungsform zur vollstationären Pflege. Im Gegensatz zur vollstationären Pflege verbringen die Pflegebedürftigen in der Tagespflege nur den Tag und übernachten nicht in der Einrichtung.
Die Finanzierung der Tagespflege erfolgt in der Regel über verschiedene Quellen, darunter Pflegeversicherung, private Eigenmittel und in manchen Fällen durch Sozialleistungen. Die genaue Finanzierung hängt von der individuellen Situation ab.
Tagespflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, einer Berufstätigkeit nachzugehen oder notwendige Erledigungen während des Tages zu machen, während ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder gut betreut sind.
Der Tagesablauf in einer Tagespflegeeinrichtung beinhaltet in der Regel pflegerische Aktivitäten, soziale Interaktionen, gemeinsame Mahlzeiten und gegebenenfalls therapeutische Maßnahmen. Die Tagespflege gibt seinen Besuchern Struktur nach individuellen Bedarfen.
Was ist Verhinderungspflege – und wann kann ich sie nutzen?
Verhinderungspflege springt ein, wenn die Hauptpflegeperson z. B. durch Krankheit, Urlaub oder Termine verhindert ist. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und dass die pflegende Person den oder die Pflegebedürftige seit mindestens 6 Monaten betreut hat. Die Pflege übernimmt in dieser Zeit ein professioneller Dienst – wie z. B. wir von aiutanda Süd-Ost.
Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete, stationäre Pflege – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Sie eignet sich, wenn vorübergehend keine Pflege zu Hause möglich ist. Wir bieten diese Form der Pflege in einem sicheren Umfeld mit professioneller Betreuung und sozialer Einbindung.

Die Pflegekasse stellt aktuell (Stand 2025) jährlich:

• 1.774 € für Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen)
• 1.774 € für Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen) zur Verfügung.

Unter bestimmten Bedingungen können die Beträge sogar kombiniert werden. Wir beraten Sie gern individuell zu den Möglichkeiten.

Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. Gern unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung oder übernehmen diesen Schritt gemeinsam mit Ihnen. Bei Bedarf helfen wir auch bei der Einordnung des Pflegegrads.
Die Kosten hängen vom Pflegeaufwand, der Dauer und den gewünschten Leistungen ab. Ein Großteil kann über die Pflegekasse abgerechnet werden. In einem persönlichen Gespräch erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot – transparent, fair und verständlich.

Konnten wir Ihre Frage nicht beantworten? Dann nehmen Sie doch persönlich Kontakt mit uns auf!

Persönliche Beratung

Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung? Unsere Pflegeexpertinnen helfen Ihnen gern weiter.
Kathleen Goldmann, Ansprechpartnerin für Pflegeberatung im BKZ Zwenkau bei Leipzig, lächelt freundlich in die Kamera.